Gewinnfreibetrag 2014
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes. Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,00 steht jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 13 % (somit EUR 3.900,00) zu; für die Geltendmachung eines höheren Freibetrags sind entsprechende Investitionen erforderlich. Begünstigte Investitionen umfassen grundsätzlich abnutzbare körperliche Anlagen bzw. nunmehr Wohnbauanleihen (Wandelschuldverschreibungen zur Förderung des Wohnbaus), nicht mehr (zumindest temporär) aber Wertpapiere wie z.B. Anleihen. Die Nutzungsdauer bzw. Behaltefrist beträgt jeweils 4 Jahre. In früheren Jahren angeschaffte Wertpapiere bleiben weiterhin über die Mindestbehaltedauer von vier Jahren nachversteuerungshängig. Scheiden dem Betrieb gewidmete Wohnbauanleihen vor dem Ablauf von vier Jahren aus, so kann eine Ersatzbeschaffung durch Realinvestitionen erfolgen bzw. innerhalb von zwei Monaten auch durch eine Wohnbauanleihenersatzbeschaffung. Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag vermindert auch die GSVG-Bemessungsgrundlage und somit neben der Steuerbelastung auch die Sozialversicherungsbelastung. Seit der Veranlagung 2013 wird der Gewinnfreibetrag für Gewinne ab EUR 175.000,00 reduziert und beträgt zwischen EUR 175.000,00 und EUR 350.000,00 7 %, zwischen EUR 350.000,00 und EUR 580.000,00 nur mehr 4,5 %; für den darüber hinaus gehenden Teil der Gewinne entfällt der Gewinnfreibetrag zur Gänze. In Summe beträgt der Freibetrag daher maximal EUR 45.350,00.
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Handwerkerbonus 2014
Um den Handwerkerbonus für das Jahr 2014 in Anspruch nehmen zu können – maximal EUR 600,00 für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung eines Wohnobjekts in Österreich – müssen die Arbeitsleistungen bis zum 31.12.14 durchgeführt werden. Der Förderantrag kann bis Ende Februar 2015 gestellt werden. Ein Vorziehen von geplanten Renovierungsarbeiten kann sich somit auszahlen. Vorsicht: der Handwerkerbonus wird nach dem Prinzip „first-come, first-served“ vergeben.
B&B-Steuertipp:
Die Leistungen müssen im Jahr 2014 beendet sein.
Geförderte Beratung bei der Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe
Im Auftrag der Wirtschaftskammer NÖ und dem WIFI Wien kann B&B als Kooperationspartner geförderte betriebswirtschaftliche Beratungen durchführen. Die Förderung beträgt von 50 bis zu 100%.
Für weitere Informationen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme: berater@bollenberger.com
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